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Bauabnahme

Der Einzug in das neue Fertighaus ist im Idealfall der Zeitpunkt, wenn alle Handwerker fertig sind. Doch bevor der Einzug beginnt, sollte unbedingt eine Abnahme der Baumaßnahmen erfolgen. Die Bauabnahme hat für den Bauherrn teilweise sehr weit reichende Auswirkungen:

Es ist Wichtig, jeden möglichen Mangel im Protokoll festzuhalten. Ansonsten kann der Bauherr auf einer Kostenlawine sitzen bleiben. Es dürfte selbstverständlich sein, dass man sich bei auftretenden Mängeln nicht auf mündliche Versprechungen der Handwerker verlassen darf. „Das machen wir schon…“ oder „Die Kleinigkeit ist schnell erledigt…“ liefert den Bauherrn den (un)willen der Baufirmen und Handwerkern aus. Einen rechtlichen Anspruch zur Beseitigung der Mängel hat der Bauherr dann natürlich auch nicht mehr.

Gelegentlich beziehen Bauherren ein Haus, noch bevor sie eine richtige Bauabnahme gemacht haben. Im Streitfall kann dies so ausgelegt werden, dass mit dem Bau alles in Ordnung („konkludente“ oder „stille“ Abnahme) ist. Wer vorzeitig in das neue Haus umziehen will (oder muss) sollte sich daher von den Baufirmen unterzeichnen lassen, dass mit dem Einzug das Haus nicht automatisch für Mängelfrei erkannt wird.

Veröffentlicht: 08.06.2005
Letzte Änderung:09.06.2005
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