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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftung des Bauherren als Grundstückseigentümer für fremde Personen und Sachschäden. Abgedeckt werden zum Beispiel weitreichende Folgen, die entstehen können, wenn spielende Kinder, Passanten, Baustellenbesucher usw. auf dem Baugelände zu Schaden kommen. Eine unabkömmliche Absicherung für jeden verantwortungsbewussten Bauherren, denn diesre haftet unbegrenzt.

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