Absicherung für den Bauherrn, seine Familie und Bekannte, die in Nachbarschaftshilfe am Bau helfen. Denn diese sind nicht über die Bauherrenhaftpflicht mitversichert, sondern über die gesetzliche Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG). Der Bauherr ist verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BauBG anzumelden. Werden Bauhelfer nicht angemeldet, droht ein Bussgeld.
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